Wussten Sie schon....
Alle Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer, die eine mit Erdgas betriebene Heizung besitzen, sind zum neuen Heizungscheck verpflichtet. Die Heizungsprüfung muss innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen und von einem Schornsteinfeger, SHK-Handwerker oder Energieberater durchgeführt werden.
Kontaktieren Sie uns noch heute - wir beraten Sie gerne

Wir danken Herrn Gerd Minnemann (in der Mitte), für seine fast 32 jährige Treue in unserem Unternehmen. Wir wünschen ihm alles erdenklich Gute, vor Allem Gesundheit, für seinen wohlverdienten Ruhestand.
